Strafrecht2026-04-08T12:59:20+02:00

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Sie brauchen Hilfe in folgenden Fällen

Rechtsanwalt Rothe nimmt sich Ihrem Fall an – er tritt falls nötig unverzüglich mit der zuständigen Institution, wie der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht in Kontakt und lenkt Ihren Fall von Anfang an in Ihrem Sinne.

  • Bedrohung

  • Beleidung, Verleumdung

  • Betrug

  • Brandstiftung

  • BtM/Drogenstraftaten

  • Diebstahl/Unterschlagung

  • Erpressung

  • Körperverletzung

  • Raub

  • Sachbeschädigung

  • Jugendstrafrecht

  • Steuerstrafrecht

  • Wirtschaftsstrafrecht

  • Verfassungsbeschwerde

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Oft gestellte Fragen

Ist der Standort des Anwalts wichtig?2024-01-17T08:16:32+01:00

Nein, der Standort ist nicht ausschlaggebend für Ihre Wahl. Dank Internet und anderer moderner Kommunikationsmethoden ist es möglich Sie auch auf die Entfernung zu betreuen.

Kann ich meinen Anwalt wechseln?2024-01-17T08:16:18+01:00

Ein Anwaltsmandat kann jederzeit und ohne Begründung gekündigt werden, wenn Sie das Gefühl haben nicht professionell oder ausreichend betreut zu werden.

Ist eine Ersteinschätzung kostenlos?2024-03-20T16:41:19+01:00

Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal Euro 190,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Euro 226,10) und werden im Falle nachfolgender Mandatserteilung in derselben Sache innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung in voller Höhe auf das Endhonorar angerechnet. Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation die Möglichkeiten weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens. Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob die Beratung ausreicht oder ob weitere Schritte erforderlich sind.

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